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dimanche, 28. décembre 2003
875-Rainbow_Warrior
alpha, 13:04h
ROT Liebe/Dates#167,Jul07
Rubrik gelbORANGE fit, philo und orakel. GELB trash und xanthippisches. GRUEN musik, kunst, politik und print. BLAU xund,fußball,LPs,steine Mobbing - Thematik. INDIGO pflanze/bildung/berufung VIOLETT communication bloginternes, bauerfrau 1-780 sind nicht zugeordnet 780 bis 1000 sind zugeordnet 1000 bis 501 sind lapidar geordnet 501 bis 400 ff sind nach obiger ordnung! Ich begründe hiermit die rubrik ARCOBALENO (arc en ciel): also - rot orange gelb grün blau indigo violett sind die neuen topics für die bis dato wichtigsten rubriken - dazu später, vorher noch 2 copy+pastes: ich habe google nach dir durchforstet, jetzt schon zwei stunden lang, und ich bräuchte wohl tage, um deine aktivitäten zu scannen, deine texte zu lesen, etc. überragend: dein engagement, deine originalität, eine offenheit. was ist es, was dich treibt? - by anon.; a kind of feedback which i like Man muß sich ein bestimmtes Quantum Zeit gönnen, wo man nichts tut, damit einem etwas einfällt. Adler, Mortimer Jerome Geburtstag hat heute: Adler, Mortimer Jerome (28.12.1902 bis 28.6.2001) Funktion: Philosoph, Schriftsteller (USA, 1902 - 2001). - by zitate.at; trifft stark auf die letzten tage zu: ich geh vor ideen wieder über und muss sie ordnen. ich versuchte es mit woelfin.at funzte nicht, weil die weniger besuchten logs keiner liest. es muss also alles auf alpha (siehe rÄchte leiste: user navigation bar)
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alpha, 2009.12.07, 22:15
Analyse bezüglich des Versagens des Tabakgesetzes:
rechtliche Hinergründe und psychologische Hemmschwellen
Seit etwa einem Jahr gilt in Österreich ein neues Tabakgesetz, welches implizit einen guten Nichtraucherschutz gewährleisten soll. Nichtraucherschützer haben permanent darauf hingewiesen, dass trotz zahlreicher Anzeigen noch immer fast überall geraucht wird. Ich denke es ist für jeden klar, dass es für tabaksensitive Personen, Herz- Lungenkranke, Kinder und Jugendliche keinen Unterschied macht ob z.B. in Einkaufszentren 70 oder 80 Prozent der Lokale verraucht sind (Anm.: Hier gilt das Tabakgesetz bereits jetzt ohne Übergangsregelung). Auch wenn Vertreter der Gastronomen das Gegenteil behaupten: eine geringfügige Verringerung ist kein Erfolg! Ein funktionierender Nichtraucherschutz bedeutet doch, dass die gesetzlichen Bestimmungen in zumindest 90% eingehalten werden, anstatt dass sie in einem nahezu ähnlich hohen Prozentsatz ignoriert werden! Obwohl das Versagen des Gesetzes jetzt bereits so offensichtlich ist, wird nun die Einhaltung des Gesetzes evaluiert. Wir denken, es ist an der Zeit darüber nachzudenken woran dieses Gesetz scheiterte. ... Link ... Comment
alpha, 2009.12.07, 22:16
Psychologische Hemmschwellen
Die Hauptursache für das Versagen des Gesetzes sehen wir in der widersinnigen Lage der Beweislast. Die Leidtragenden und Opfer müssen sich selbst um die Schaffung einer rauchfreien Umgebung kümmern, die Verursacher müssen erst dann aktiv werden, wenn sie durch eine Anzeige dazu aufgefordert werden (und selbst dann ist Ignoranz lange Zeit finanziell lohnender, siehe auch rechtliche Hintergründe).
Lassen Sie mich die Situation durch Vergleiche klar machen: Es ist etwa so unfair als würde man einem Rollstuhlfahrer sagen, er möge sich um eine rollstuhlgerechte Umgebung selbst kümmern. Es ist fast so als würde man einem Opfer eines Verbrechens sagen, es möge den Täter selbst fangen und zur Polizei bringen. • Es ist tabaksensitiven Personen und damit den Opfern des Tabakrauchs nicht zuzumuten, dass sie die Durchsetzung des Gesetzes durch eine Anzeige einfordern müssen! Nichtraucher wollen ein Lokal aufsuchen um dort zu konsumieren, und nicht anzeigen. Wenn ein Lokal durch eine namentlich bekannte Person angezeigt wird, dann wird diese Person dort wohl kaum als Gast gerne gesehen werden. • In ländlichen Gegenden sind Anzeigen aufgrund der fehlenden Anonymität nahezu undenkbar. Das spiegelt sich dort im weitgehend fehlenden Nichtraucherschutz. • Tabaklobbyisten und Gastronomen tun auch alles dafür um potentielle Anzeigende als Denunzianten und Blockwarte dastehen zu lassen. Medien übernehmen diese Aussagen oft unkritisch. • Anonyme Meldungen sind nicht effektiv ( siehe auch rechtliche Hintergründe). Es gibt keine selbsttätigen Kontrollen durch die Behörden. Nach einer anonymen Meldung ist zunächst eine amtswegige Erhebung erforderlich, erst danach kann gestraft werden. Wenn ein Verstoß nicht bewiesen werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Ein zwischenzeitlicher anonym gemeldeter Verstoß führt ebenfalls nicht zu einer Strafe. Man sieht keine Änderungen, Anzeigende werden von den Behörden vorgeladen. Einige Nichtraucherschützer gaben deshalb frustriert auf. • Mehrere Nichtraucherschützer haben angeboten, Meldungen auch anonym weiter zu leiten. Sie werden von Tabaklobbyisten in unfairer Weise ins rechte Eck gestellt. Es gab Androhungen von Gewalt, eine lebensgefährdende Manipulation an einem Auto und sogar eine Morddrohung. Mehrfache Anzeigen diesbezüglich führten bisher zu keinem Ergebnis ... Link ... Comment
alpha, 2009.12.07, 22:16
Rechtliche Probleme und Hintergründe
Nachdem bereits einige 1000 Anzeigen eingegangen sind und von den Behörden bestätigt wurden, wäre es doch zu erwarten, dass das Gesetz merkbare Auswirkungen zeigt. Nach etwa einem halben Jahr erhielten wir zahlreiche Hinweise aus ganz Österreich, dass trotz mehrfacher - auch nicht anonymer - Anzeigen in den Lokalen noch immer geraucht wird.
Die WKO behauptete, dass das an den zahlreichen Anträgen auf Umbau liegen würde. Wir konnten das nicht glauben, ab diesem Zeitpunkt konzentrierten wir uns deshalb auf Lokale in denen das Gesetz bereits jetzt ohne Übergangsfrist gilt, speziell auf die Einkaufszentren. Auch hier wird geraucht. Wir nahmen Kontakt auf zu verschiedenen Behörden und baten um Rechtsauskunft. Die Auskünfte sind widersprüchlich: • Von Seiten des Ministeriums wurde uns versichert (Zitat): „Ein Verstoß gegen das TabakG ist jeweils als Einzeldelikt anzusehen“. • Ein zuständiger Jurist der Wiener Magistrate relativierte diese Aussage stark. • Schließlich erhielten wir ein Schreiben der Volksanwaltschaft (Dr. Kostelka), dessen Inhalt uns mehr als nur erstaunte. Hier einige Zitate aus dem Schreiben der Volksanwaltschaft (z.T. gekürzt aber sinngemäß): • „Ob eine Verwaltungsübertretung gegen das Tabakgesetz ein Einzel- oder Dauerdelikt darstellt, hängt vom konkreten Verstoß ab und ist mangels höchstgerichtlicher Judikatur zum Tabakgesetz und mangels gesetzlicher Determinierung schwierig abzugrenzen.“ o Anm.: Wir vermuten, dass man im Behördenbereich eher von einem Dauerdelikt oder fortgesetzten Delikt ausgehet, denn laut einer Meldung der Presse führten unter 2000 Anzeigen nur 200 zu einer Strafe! • „Bei der Strafbemessung hat die Behörde innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens durch eine Ermessensentscheidung die Strafordnung und deren Ausmaß festzulegen…Ob nun die Strafhöhe mit € 200,-- angemessen ist, muss im konkreten Einzelfall an Hand der geschilderten Kriterien überprüft werden und kann nicht generell beauskunftet werden.“ o Anm.: Nach unseren Informationen liegen Strafen zurzeit meist im Bereich weniger hundert Euro. Auch bei einem ununterbrochen fortgesetzten Verstoß (so wie das meist der Fall ist) wird keine hohe Strafe verhängt. Wenn aber lediglich etwa ein Mal pro Monat eine relativ geringe Strafe verhängt wird, dann ist die abschreckende Wirkung nicht vorhanden, im Gegenteil der Verstoß bringt sogar einen großen wirtschaftlichen Vorteil. • „Eine bloße (Anm.: anonyme) Meldung einer möglichen Verwaltungsübertretung … rechtfertigt die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen Lokalbesitzer für sich alleine noch nicht…Wenn sich aus einer derartigen Meldung keine … verwertbaren Beweise… ergeben, müssen einleitende Ermittlungsschritte nämlich erst gesetzt werden. Verfahren sind dabei immer dann einzustellen, wenn dem Beschuldigten die zur Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann.“ o Viele Anzeigen erfolgen aus den oben genannten Gründen anonym. Zudem haben nichtanonyme Anzeigen oft eine zeitaufwendige Vorladung der zuständigen Behörde zufolge, auch dann wenn vom Anzeigenden bereits klar erklärt wurde: „Mehr als in der Anzeige steht, kann ich auch mündlich nicht kundtun!“. Es ist nahezu unmöglich Raucher zu strafen. • Raucher müssen sich gegenüber anderen Gästen nicht ausweisen, die Polizei ist nicht zuständig. Die Beamten der Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften verlassen das Amt nicht. Rauchen ist also für den Raucher weiterhin ungestraft möglich. Uns ist keine einzige erfolgreiche Anzeige gegen einen Raucher bekannt. Das Totalversagen in diesem Bereich wurde uns von verschiedenen Seiten mehrfach bestätigt. Probleme für die Gastronomiebesitzer Dass das Gesetz zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung führt wurde bereits öfter thematisiert, zu unterschiedlich sind die Bestimmungen für große und kleine Lokale, bzw. für Lokale im öffentlichen Bereich (z.B. Einkaufszentren) und Lokale außerhalb davon. Von Seiten der Wirtschaftskammer wird immer wieder mit den enormen finanziellen Verlusten argumentiert, die ein Rauchverbot mit sich bringt. In gewisser Weise stimmt das tatsächlich: Ein fehlendes generelles Rauchverbot mit unzureichender Kontrolle zwingt die Gastronomen regelrecht das Gesetz zu brechen. • Gastronomen und sogar ein Einkaufszentrum informierten uns über hohe finanzielle Verluste, wenn sie ihre Lokale rauchfrei machten, vor allem deshalb weil das Nachbarlokal das Gesetz einfach ignoriert oder nicht rauchfrei machen muss. Wenn aber die gesetzestreuen Lokale indirekt finanziell bestraft werden, weil dann ihre Kundschaft ausbleibt, dann werden sie aufgrund des entstehenden wirtschaftlichen Drucks gezwungen das Gesetz ebenso zu ignorieren. • Länder mit einem streng kontrollierten generellen Rauchverbot haben dieses Problem nicht. Die wirtschaftlichen Bedingungen sind für alle gleich, und nach einer kurzen Übergangszeit kommen auch rauchsensitive Personen wieder in die Lokale. In manchen Ländern wurde der Umsatz sogar mehr. Vertreter der Wirtschaftskammer schüren hier allerdings irrationale Ängste. • Anzeigen belasten die Gastwirtschaft zusätzlich, es ist doch unzumutbar diesem Wirtschaftszweig weiter Belastungen aufzuhalsen, nur weil die zuständigen Politiker zu feige ist ein funktionierendes Gesetz zu schaffen. • Umbauten können schnell nutzlos werden, denn es ist zu erwarten dass die EU ein generelles Rauchverbot durchsetzen wird. Obwohl zahlreiche Gastronomen einen Umbau angekündigt haben, hat nur ein verschwindend kleiner Teil tatsächlich damit begonnen. Spätestens im Juli 2010 ist also eine weitere Anzeigenflut zu erwarten. • Das Personal in Gastronomiebetrieben wird noch immer nicht geschützt. Es ist absolut unannehmbar, dass man die Gesundheit des Personals opfert für die Einnahmen der Lokalbesitzer. Probleme für die zuständigen Behörden (Magistrate / Bezirkshauptmannschaft) • Behörden können oder wollen nicht selbsttätig kontrollieren. Die direkte abschreckende Wirkung einer jederzeit möglichen Kontrolle fehlt. • Anderen Auflagen, die Lokalbesitzer ebenso erfüllen müssen (Hygienevorschriften, Brandschutz…), werden vergleichsweise gut eingehalten. Offensichtlich schafft das Tabakgesetz nicht die gleichen zwingenden Voraussetzungen wie für andere Bereiche. Wenn aber aufgrund eines schwachen Gesetzes und trotz einiger tausend Anzeigen weiterhin geraucht wird, wie viele Anzeigen wird es dann noch brauchen, bis die meisten Lokale rauchfrei sind? Das führt zu einer starken Belastung der Behörden, die Effektivität sinkt weiter. • Für die Behörden macht es keinen Sinn, wenn die Meldung eines Verstoßes aus den oben genannten Gründen anonym erfolgt. Der Aufwand wird dadurch viel größer, Strafverfügungen können so leicht beeinsprucht werden, die Effektivität sinkt weiter. • Behörden kontrollieren während der Bürozeiten, geraucht wird aber vorwiegend abends. Viele Wirte sind dazu übergegangen Aschenbecher lediglich auf Bitte des Gasts auszugeben. Es ist leicht den Verstoß zu leugnen, wenn erst Wochen später das Lokal kontrolliert wird und tagsüber ein scheinbar rauchfreies Lokal vorgefunden wird. Probleme der Bevölkerung • Es gibt noch immer keinen funktionierenden Nichtraucherschutz! • Die schlechte Vorbildwirkung auf Kinder und Jugendliche ist noch immer vorhanden. Österreich hat einen extremen Anteil an rauchenden Kindern und Jugendlichen. Es ist nicht vorgesehen, dass zumindest dieser Teil der Tabaksteuer - der ja eigentlich widerrechtlich eingenommen wurde, weil ja der Jugendschutz missachtet wurde - für die Tabakprävention zur Verfügung gestellt wird. Eine funktionierende Tabakprävention fehlt weitgehend in Österreich. • Die Raucher selbst sind die größte Gruppe der Opfer. 14.000 Raucher sterben jährlich vorzeitig. Regierungsvertreter heuchelten, dass man ein Gesetz schaffen wollte, welches alle Gruppen berücksichtigt. Ein schwaches Gesetz schadet jedoch in erster Linie den Rauchern selbst. Fazit: Das Tabakgesetz ist gescheitert. Die österreichische Bevölkerung verdient es, nicht mehr länger an der Nase herumgeführt zu werden. Nur ein generelles Rauchverbot, das auch von den Behörden selbsttätig kontrolliert wird kann zu einem funktionierenden Nichtraucherschutz führen. • Ein System mit Anzeigen durch die Opfer eines Verstoßes ist für alle Beteiligten zermürbend und mit Nachteilen verbunden. Anzeigen werden als steuerndes Instrument nicht angenommen und führen zu keinem Nichtraucherschutz. • Bei fortgesetzter Ignoranz der Wirte braucht es einen gesetzlichen Weg der die Rauchfreiheit schließlich erzwingt. Von Seiten einiger Behörden wurde der Verlust der Konzession als letzte Konsequenz vorgeschlagen. Bisher fehlt dieser Ansatz völlig. Nichtraucherschützer wurden bei der Erarbeitung des jetzigen Tabakgesetzes nicht ernsthaft miteinbezogen. Es gab zahlreiche Stimmen aus den Bereichen Wissenschaft und Medizin die das Scheitern vorhersagten, sie wurden ignoriert. Wir bitten darum, dass ab jetzt auch Nichtraucherschützer zu Wort kommen und das Gesetz mitgestalten. Tabaklobbyisten und Vertreter der Gastronomen haben dieses Gesetz absichtlich zum Scheitern gebracht. Dafür bezahlen Jahr für Jahr 14.000 Österreicher mit ihrem Leben. Setzen Sie diesem Wahnsinn ein Ende, schaffen Sie ein funktionierendes Gesetz. by St.Str. - Autor bitte bei woelfin BEI gmail erfragen. ... Link ... Comment |
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by alpha (2009.12.07, 22:15)
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sondern auch gebosst. verschlagen ist sie allemal. im heute 'offenen...
by alpha (2009.11.30, 15:49)
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